Mit Nala, unserer Schulhündin  begrüßt das Schulteam alle Kinder und deren Eltern.

Wir alle hoffen, dass wir in diesem Schuljahr von Wechsel- oder Fernunterricht verschont bleiben und mit Ihren Kindern wieder konstant und zuverlässig an der Schule lernen und leben dürfen.
Auf alle Fälle werden wir in der Schule alle vorgeschriebenen Hygiene- und Organisationsmaßnahmen gewissenhaft einhalten, um damit die Grundlagen für eine konstante Öffnung zu gewährleisten.

Im Einzelnen gelten derzeit folgende Regelungen:

  • Achtung: Da wir uns in der Alarmstufe befinden, gilt ab 16.11.2021 wieder die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler in Unterrichts- und Betreuungsräumen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: Alarmstufe in Baden-Württemberg und Hinweise zu schulischen Veranstaltungen
  • Warnstufe: Schülerinnen und Schüler müssen im Unterricht keine Maske mehr tragen. Für  Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
    a) Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Regelung für die Lehrkräfte muss deshalb von der Schülerregelung abweichen, weil sie sich ständig im Raum bewegen, also bei Anwendung der Schülerregelung eine dauerhafte Maskenpflicht bestünde. Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
    b) Welche Ereignisse führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen wieder entfallen müssen?
    Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- oder Betreuungsraum gilt:
    – Eintritt der sog. „Alarmstufe“: Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- undBe treuungsraum.
    –  Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe:
    Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).
    Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt. Sie gilt also beispielsweise im Lehrerzimmer. Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.
  • Es gibt keine Regel mehr, dass beim Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes in den Wechsel- oder Fernunterricht überzugehen ist.
  • Der Sportunterricht ist nun inzidenzunabhängig möglich.
  • Es besteht für alle Kinder wieder Schulpflicht. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Dieses muss in der ersten Schulwoche der Schule vorgelegt werden.
  • Die Kinder betreten die Schule zu Schulbeginn und Schulende nach Klassen getrennt.
  • Die SchülerInnen werden innerhalb des AUs (Kl. 1/2) und innerhalb der Stufe 3/4 zu Kleingruppen eingeteilt, z.B. beim Mittagessen oder in den AGs.
  • Die Verpflichtung zur regelmäßigen Lüftung und der Handhygiene bleibt bestehen.
  • Jedes Kind wird ab 27.09.dreimal pro Woche in der Schule von geschultem Testpersonal getestet und zwar montags, mittwochs und freitags.
  • SchülerInnen einer Grundschule gelten als getestet. Sie benötigen keine Einzelnachweise über ein negatives Testergebnis mehr!
  • Jeder/jede nicht geimpfte Mitarbeiter/in muss täglich getestet werden.
  • Im Coronafall muss nur das betroffene Kind in Quarantäne, bei dem die Krankheit ausgebrochen ist. Nach der Quarantäne muss es vor Betreten des Schulgebäudes einmalig getestet werden.
  • Die KlassenkameradInnen der betroffenen Gruppe werden dann über eine Zeitdauer von 5 Schultagen ausschließlich im Klassenverband unterrichtet.

Wir alle hoffen auf ein entspannteres Schuljahr im Präsenzunterricht!