Neue Coronaregeln ab 25.04.2022

  1. Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Maske ist neben dem Impfen der wirksamste Schutz. Deswegen ist es selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
  2. Die Testpflicht entfällt nach den Osterferien. Der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Unterricht sowie an schulischen Veranstaltungen ist somit wieder ohne Testnachweis möglich.